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Täterschutz - Das deutsche Heilpraktikergesetz

Ursula Caberta / aus: Schwarzbuch Esoterik 2010

 


Der gesetzliche Täterschutz für viele Heiler, selbsternannte Therapeuten und Scharlatane beginnt in Deutschland im Jahr 1939. In diesem Jahr erblickt das »Gesetz über die berufsmäßige Heilkunde ohne Bestallung« das Licht der Welt. Damit beginnt für viele ein lukratives Geschäft und für die Opfer der Szene die Leidensgeschichte. Es bedeutet bis heute, dass medizinisch Ungebildete auf die Menschheit losgelassen werden.


 

Angehende Heilpraktiker müssen sich zwar bei den Gesundheitsministerien oder Gesundheitsbehörden einer sogenannten Überprüfung unterziehen, allerdings kann das nicht gleichgesetzt werden mit einer Examensprüfung oder ähnlichem. Es ist ein Verwaltungsakt. Hat jemand erst einmal die Heilpraktikerbescheinigung in der Tasche, ist es allerdings schwer, ihm diese wieder abzunehmen. Der Täterschutz des Gesetzes reicht bis in die Gerichtssäle. Das liegt wohl in einem großen Maße daran, dass nicht der einzelne Mensch im Mittelpunkt des Gesetzes steht, sondern nach dem Heilpraktikergesetz tätige Heiler der »Volksgesundheit« verpflichtet sind.

Keine kritische Literatur der letzten zwanzig Jahre, die sich mit Esoterik, Okkultem oder Alternativmedizin befasst, kommt an der Forderung vorbei, endlich in Deutschland dieses Gesetz zum Schutz von kranken Menschen abzuschaffen oder zumindest neu zu formulieren. Da die Lobby der Alternativmediziner sich vehement gegen eine Abschaffung wehren würde (aus ihrer Sicht verständlich), ist zumindest einzufordern, dass die Ausbildung mindestens die Standards der medizinischen Ausbildung beinhalten sollte. Es ist in Deutschland heute davon auszugehen, dass von jeder medizinischen Fachangestellten (leider werden sie im Sprachgebrauch immer noch als Arzthelferinnen bezeichnet) in ihrer Ausbildung mehr medizinischer Sachverstand bei der Abschlussprüfung abgefragt wird, als bei den Heilpraktikern. Außerdem können medizinische Fachangestellte durch Prüfungen durchfallen, und es soll durchaus Personen geben, die ihren Traumberuf Arzt nicht ausüben können, weil sie die Examina nicht geschafft haben. Diese Sorgen muss man sich unter den medizinischen Laien der Heilpraktiker nicht machen:

»Nochmal: Heilkundliche Ausbildung wird nicht vorausgesetzt. Die >Überprüfung< als Verwaltungsakt kann im Falle des Nichtbestehens endlos wiederholt werden, sodass irgendwann selbst der Ahnungsloseste durchkommt. Im Bestehensfalle ist der Heilpraktiker berechtigt, sich mit nahezu jeder Methodik in nahezu jedem medizinischen Bereich zu schaffen zu machen«.(160)


Da kaum eine Gefahr besteht, dass Personen mit dem Drang zum Heilen staatlicherseits ernsthaft zur Rechenschaft gezogen werden, sind die Ratschläge für die Heiler erfrischend deutlich.

So wirbt ein Hamburger Heilpraktiker, der selbst eine Heilpraktikerschule betreibt, auf seiner Internetseite mit folgenden Sätzen: »Wenn Sie Heilpraktiker werden wollen, ist es - aus meiner eigenen Erfahrung - günstig, den Schwerpunkt zunächst ganz auf den Erwerb der Zulassung als Hei­praktiker zu legen. Denn erst wenn Sie die Überprüfung erfolgreich hinter sich gebracht haben, verfügen Sie über die Kapazität, sich ernsthaft therapeutisch auszurichten.«(161)

Mit anderen Worten: Erst einmal sollte man die Lizenz zum Gelderwerb in der Tasche haben, danach kann man sich ja überlegen, welcher Heilerweg am besten ankommt.


Der Heilpraktiker, der diesen Ratschlag gibt, bietet eine Heilpraktikerausbildung nach NLP (Neurolinguistisches Programmieren) und Hypnose an. Er behauptet aus seiner Werbeseite im Netz, dass diese Ausbildung bei ihm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit einer Bildungsprämie gefördert wird.(162) Das mag stimmen oder auch nicht, man kann nur hoffen, es stimmt nicht.

Er hat aber noch mehr zu bieten: So kann sich die angehende Heilerriege bei ihm auch schon einmal die »Prüfungsfragen« für die Erlaubnis zum Gelddrucken durch Heilung ansehen. Nach Bundesländern aufgeteilt, erfährt man schon, dass diese staatlichen Hürden in keinem Bundesland unüberbrückbar sind und wiederholen kann man ja ohnehin endlos.

In den letzten zehn Jahren ist ein weiterer Trend zu verzeichnen, der mehr und mehr Raum in der Szene einnimmt: die Fernheilung. Hier finden sich Geistheiler, Engeltherapeuten und fast alles andere, was man leiblich auf Esoterikmessen begutachten kann. Nicht nur, dass die hilfesuchende Person sich nicht einmal im wahrsten Sinne des Wortes ein Bild von dem Menschen machen kann, dem nun Ängste und Sorgen und Krankheitsbilder übermittelt werden, nein die Wunderheiler per Telefon sind in den meisten Fällen mit anderen Mächten verbunden, die die entscheidenden Heilungswege aufzeigen. »Die meisten Anbieter vereinbaren einen festen Termin für die Behandlung, zu dem sich der Patient dann entspannen und >öffnen< soll. Der Fernheiler, so die geläufigste Vorstellung, verbindet sich zu diesem Zweck mit einer höheren Macht wie beispielsweise dem >göttlichen Selbst< des Patienten oder auch Gott, Jesus oder Maria. Von diesen empfängt er Energie und leitet sie an den Patienten weiter, >ähnlich einer E-Mail mit Anhangs informiert ein Anbieter«.(163)

Sollte nun derjenige, der die Heilpraktikerszene mit Wohlwollen betrachtet, davon ausgehen, dass ein staatlich anerkannter Heilpraktiker selbstverständlich niemals mit Fernheilung arbeiten würde, so sieht sich dieser leider getäuscht.

Sicher, im Bereich der Fernheilung sind nach Überblicken der Szene noch immer die meisten mit Kräften unterwegs, die nicht einmal die Heilpraktiker-Lizenz besitzen, allerdings ist die Tendenz, mit einer Heilpraktikerausbildung angebliche Seriosität für das Heilungsangebot zu vermitteln, unbestreitbar auf dem Vormarsch.

»Ich biete Ihnen eine spirituelle oder esoterische Beratung bzw. Lebensberatung an, persönlich vor Ort (wenn Sie in meiner Nähe wohnen) oder telefonisch als Telefonberatung.«(164) Für diejenigen, die in der Nähe wohnen, bietet das hier beworbene HeilZentrum Regensburg Gesundheits- und Heilabende an, an denen dann unter anderem Vorträge über »Energien, Chakras, Aura, Geistiges Heilen durch Handauflegen und Energieübertragung«(165) angeboten werden. Was genau bei der Telefonberatung für die nicht in der Umgebung Wohnenden geschieht, wird man wohl kaum erfahren, denn es wird ausdrücklich damit geworben, dass diese Gespräche der völligen Diskretion unterliegen. Es folgt der Hinweis, der vielleicht letzte Zweifel an den Heilungsfähigkeiten verwischen soll: »Als Heilpraktiker habe ich ohnehin eine Schweigepflicht.«(166)

Natürlich gibt es auch gerichtliche Auseinandersetzungen um das Heilpraktikergesetz. Die Rechtsprechung ist allerdings unübersichtlich. Genau auf diese Unübersichtlichkeit zieht sich gerne die Politik zurück. Allerdings ist Gesetze schaffen und Gesetze ändern Aufgabe der Politik.

In der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages zu den Phänomenen der Szene wird seitenlang über die Sachlage zum Heilpraktikergesetz referiert. Die Probleme werden aufgezeigt, und es wird die Begründung geliefert, die dazu führt, dass sich nichts ändert: eben die Rechtsprechung.

»Die Durchsetzung eines effizienten Kundenschutzes wird derzeit (1998, d.Verf.) dadurch erschwert, dass in der Rechtsprechung keine einheitliche Auffassung darüber besteht, was unter dem Begriff >Ausübung der Heilkunde< im Sinne des Heilpraktikergesetzes zu verstehen ist.«(167)

An der Position Täter-vor-Opferschutz in diesem Bereich hat sich bis heute nichts geändert - nur sind es mehr Opfer als Ende der 90er-Jahre.

 

Bibliographie


Ursula Caberta: "Schwarzbuch Esoterik", Gütersloher Verlagshaus 2010, S. 168 ff.

Anmerkungen:

160 Goldner, Collin, Die Psychoszene, 2000, S. 71.
161 mike-hellwig.de-lnhalte-dieser-Ausbildung.
162 Ebd
163 Heike Dierbach, Die Seelenpfuscher, 2009, S.168.
164 der-weg-nach-hause.de.
165 Ebd
166 Ebd.
167 Bericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, S 265.

Weitere Informationen:

AGPF
Wikipedia
Therapien im Überblick
Who*s Who der Esoterik